Satzung
- Das ELV-Forum ist ein technisch orientiertes Gremium mit dem Ziel, Standardisierungen beim elektronischen Lastschriftverfahren (ELV) zu fördern, z.B. Schnittstellen fest zu legen und ein einheitliches Akzeptanzlogo zu erstellen. Das ELV-Forum setzt sich aus seinen Mitgliedern zusammen und ist ein nicht rechtsfähiger nicht eingetragener Verein. Mitglieder des Vereins sind Unternehmen, die ELV-Zahlungen anbieten bzw. bei der Abwicklung von ELV-Zahlungen beteiligt sind oder sonstige Dienstleistungen erbringen, z.B. Netzbetreiber, Hersteller und Verbände. Der Verein verfolgt keine wirtschaftlichen Zwecke.
- Entwickelte Standards haben empfehlenden Charakter. Sie sind durch einen Beschluss des ELV-Forums weder für Mitglieder noch für Dritte verbindlich.
Erst in einem späteren Schritt wird angestrebt, dass die vom ELV-Forum erstellten Standards verbindlichen Charakter für die Verwendung eines möglichen zukünftigen Akzeptanzlogos erhalten.
- Es wird ein 3-köpfiger Sprecherkreis für die Dauer eines Jahres gewählt. Es gibt dabei einen Sprecher, einen ersten Stellvertreter und einen zweiten Stellvertreter. Mit einer 2/3 Mehrheit kann auch vorzeitig ein neuer Sprecherkreis gewählt werden. Sofern kein neuer Sprecherkreis gewählt wurde, bleibt der bisherige Sprecherkreis in seiner Funktion. Der Sprecherkreis bildet gleichzeitig den Vorstand des Vereins gemäß § 26 BGB, wobei jedes Vorstandsmitglied das gleiche Stimmrecht hat. Sollte der Verein Vermögen anhäufen, was weder das Ziel des Vereins noch sonst wie beabsichtigt oder bezweckt ist, so ist die Vertretungsmacht des Vorstandes darauf beschränkt, die Vereinsmitglieder nur hinsichtlich ihres Anteils am Vereinsvermögen zu verpflichten. Eine darüber hinaus gehende Verpflichtung der Vereinsmitglieder und der für sie Handelnden scheidet in jeglicher Hinsicht aus. Neben dem Sprecherkreis werden zwei weitere Vertreter gewählt. Diese bilden zusammen mit dem Sprecherkreis den Delegiertenkreis. Der Delegiertenkreis hat die Aufgabe, den Sprecherkreis zu beraten und bei der Entscheidungsfindung zu unterstützen. Darüber hinaus vertritt der Delegiertenkreis die Mitglieder des Sprecherkreises bei Nichtanwesenheit.
- Beschlüsse des ELV-Forums werden jeweils mit 2/3-Mehrheit aller Mitglieder gefällt. Die Beschlussfassung erfolgt mittels Zusendung einer Beschlussvorlage durch den Sprecherkreis und
E-Mail-Antwort des Mitglieds an den Sprecherkreis mit einer Frist von 2 Wochen. Wenn 2 Wochen nach Zusendung des Beschlusses keine Antwort des einzelnen Mitglieds an den Sprecherkreis eintrifft, gilt dies als Zustimmung.
- Ein Treffen findet bei Bedarf, aber mindestens einmal jährlich statt. Dazwischen erfolgt eine Kommunikation per E-Mail.
- Jedes Mitglied verpflichtet sich, turnusgemäß ein Treffen auszurichten und die Kosten für die Räumlichkeiten und die Bewirtung zu tragen. Weitere Kosten werden von jedem Mitglied selbst getragen.
- Die Beschlussfassung zur Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt ebenfalls mit 2/3 Mehrheit, entsprechend Punkt 4. Mitglieder können alle Unternehmen und Organisationen werden, die ein Interesse an der kontinuierlichen, aktiven Mitarbeit an der Arbeit des ELV-Forums haben.
Es ist jederzeit durch E-Mail an den Sprecherkreis der Austritt aus dem ELV-Forum möglich. Auf Veranlassung des Sprecherkreises und einem Beschluss der Mitglieder mit einer 2/3 Mehrheit ist auch der Ausschluss eines Mitglieds aus triftigen Gründen möglich.
- Diese Satzung kann nach Zustimmung des Sprecherkreises mit einer 2/3 Mehrheit der Mitglieder geändert werden. Hierzu ist mit einer Frist von vier Wochen jedes Mitglied vom Sprecherkreis per E-Mail zu informieren. Eine Änderung gilt als angenommen, wenn nicht mehr als 1/3 der Mitglieder aktiv per E-Mail widersprochen haben.
- Die Vereinsmitglieder und die für den Verein Handelnden haften nicht persönlich für den Verein und seine Verbindlichkeiten.
- Im Übrigen gelten die §§ 21 bis 54 BGB (jeweils inklusive), soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist und soweit sie auf einen nicht rechtsfähigen Verein, der keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgt (nicht wirtschaftlicher Verein), anwendbar sind.
Satzung ELV-Forum, Stand 22.04.2009