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ec-Lastschrift (ELV)

Das Bezahlen mit ec-Karte und der Unterschrift

ec-Lastschrift (ELV)

Das Bezahlen mit ec-Karte und Unterschrift, bezeichnet als „ec- Lastschriftverfahren“ oder auch „elektronisches Lastschriftverfahren“ (ELV), erfreut sich weiterhin hoher Beliebtheit bei Einzelhandel und den Verbrauchern. Damit dieses Verfahren auch mit den neuen SEPA-Kartenstandards funktionieren wird, wurde das „ELV-Forum“ gegründet.

Das ELV-Forum verfolgt das Ziel, das in Deutschland etablierte elektronische Lastschriftverfahren (ELV) an neue Rahmenbedingungen im Zahlungsverkehr anzupassen, Standardisierungen zu fördern und Schnittstellen fest zu legen. Das ELV-Forum ist ein nicht rechtsfähiger nicht eingetragener Verein. Mitglieder des Vereins sind Unternehmen, die ELV-Zahlungen anbieten bzw. bei der Abwicklung von ELV-Zahlungen beteiligt sind oder sonstige Dienstleistungen erbringen, z.B. Netzbetreiber, Hersteller und Verbände.

Hintergrund: Das ELV-Verfahren wurde in den 1980er-Jahren entwickelt. Zur damaligen Zeit war der Handel auf der Suche nach einem kostengünstigen und verbraucherfreundlichen Kartenzahlungsverfahren, welches auf die Zahlungsgarantie verzichtete und das auch für den Verbraucher akzeptabel und sicher ist. Nachdem der Zentrale Kreditausschuss (ZKA, heute: Die Deutsche Kreditwirtschaft) ein solches Verfahren nicht anbieten wollte, entwickelte der Handel in Zusammenarbeit mit seinen Dienstleistern dezentral das ELV-Verfahren, bei dem die vorhandene ec-Karte (die heutige girocard) genutzt wird, um die Kontoverbindung des Kunden auszulesen und damit eine Lastschrift zu generieren. In den folgenden Jahren wurde das ELV zum führenden kartengestützten Zahlungsverfahren. Auch heut noch ist es ein vom Handel nachgefragtes und vom Kunden akzeptiertes alternatives Verfahren bei Kartenzahlungen im deutschen Einzelhandel.

Handelsunternehmen und ELV-Dienstleister setzen ELV auch im sogenannten Mischverfahren ein. Sie steuern damit die Verteilung der Transaktionen über das girocard und / oder das ELV-Verfahren nach verschiedenen Kriterien wie z.B.:

Bei der Nutzung eines Mischverfahrens gibt es keine markteinheitlichen Standards. Es obliegt der individuellen Strategie des ELV-Anbieters, mit definierten Parametern das Lastschrift-Ausfall-Risiko zu managen und entsprechend zwischen girocard- und ELV Abwicklung zu wählen. Damit trägt das Mischverfahren dazu bei, das ELV-Zahlverfahren wirtschaftlich als Alternative zum girocard Verfahren (ehemals electronic cash) nutzen zu können.

Wesentliche Gründe zur Nutzung im Mischverfahren sind:

Feb. 2021